30-07-2008 | Wartezeiten in einem Versicherungsvertrag
Wie lange nach Versicherungsbeginn?
Oft begrenzen Wartezeiten in einem Vrsicherungsvertrag den Schutz in den ersten Monaten oder Jahren nach Versicherungsbeginn. Insbesondere in der Kranken- und in der Rechtsschutz-Versicherung sind Wartezeiten üblich. Die Versicherer wollen damit verhindern, dass die Kunden die Verträge erst abschließen, wenn der Schadenfall schon absehbar ist.
Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung fallen oft bei Zusatzversicherungen an. Typisch sind etwa Wartezeiten von acht Monaten für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnersatz sowie drei Monate für die übrigen Leistungen. Treten während der Wartezeit Schadenfälle auf sind sie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, das gilt jedoch meist nicht für Unfälle.
In der Rechtsschutz-Sparte werden für einzelne Rechtsgebiete Wartezeiten bis zu drei Monaten vorgemerkt. Das gilt beispielsweise für Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder bei Vertragsstreitigkeiten.
Mehr Infos zu verschieden Versicherungen hier bei MisterInfo:
Warum man eine Haftpflicht Versicherung haben sollte…
Krankenversicherung – Grundsätzliches und Wissenswertes
Die Krankenversicherung privat/gesetzlich abschließen
Die Auto Versicherung – Sicherheit und Risikoabdeckung
















