24-06-2008 | Versicherungen besser verstehen!

Zum 1. Juli tritt die Informationspflichtenverordnung in Kraft


So ist mit der Vorlage dieser Verordnung die Reform des alten Versicherungsvertragsgesetzes abgeschlossen. Die Informationspflichtenverordnung regelt, welche Informationen Versicherungsunternehmen ihren Kunden vor Abschluss und während der Vertragslaufzeit zukommen lassen müssen.

Auf dem so genannten Produktinformationsblatt, welches jedem Versicherungsangebot beigelegt werden muss, werden künftig die Informationen zusammengefasst . Somit ist mehr Transparenz gewährleistet und vor allem sind die Angebote verschiedener Versicherer auch wesentlich besser für den Verbraucher zu verstehen und vergleichbarer.

Es sollen, neben den Eckpunkten zum Versicherungsumfang, auf einen Blick Angaben zur Beitragsfälligkeit, Vertragsbeginn und Laufzeit sowie eine genaue Beschreibung der Risikoausschlüsse ersichtlich sein. Für den Streitfall müssen auch Ansprechpartner bei der Versicherung, die Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Ombudsmannes aufgeführt werden. Es handelt sich hierbei also im Prinzip um eine gute und verbrauchernützliche Idee. Bleibt also nur noch abzuwarten was die tatsächliche Umsetzung letztlich bringt und ob die Informationsblätter auch wirklich so übersichtlich sind wie sich das die Verbraucher wünschen würden.

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