18-09-2008 | Schaden durch Virus-Mail

Kommt die Haftpflichtversicherung auf


Eine private Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden auf, die durch das unwissentlichen Versenden von E-Mails mit schadhaftem Inhalt an Dritte entstanden sind, so erklärt es der Bund der Versicherten (BdV). Das trifft allerdings nur zu, wenn der Nutzer die E-Mail vorab anhand eines Virenscanners auf deren Unbedenklichkeit hin geprüft hat.

Die Schadensübernahme durch private Haftpflichtversicherungen, gilt laut BdV, einschränkend auch nur für die Fällen innerhalb Europas.

Der Versicherungsschutz entfällt bei bewussten Angriffen, wie sie Hacker durchführen. Die Verursacher müssen in diesen Fällen die Kosten für den Schaden selbst tragen.


Mehr zu Themen aus dem Versicherungsbereich bei MisterInfo:

Grundlegend: Ein Haftpflicht Versicherung Vergleich 

Risikolebensversicherung Tarife Online vergleichen! 

Einen Hausrat Versicherungsvergleich durchführen 

 

Kommentare
Bisherige Kommentare: 0