02-07-2008 | Leistungen für Pflegebedürftige leicht erhöht

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft


Am 01.07.2008, trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft. Das heißt für die Bürger in erster Linie: Weniger Nettolohn! Denn die Beitragserhöhung um 0,25% bedeutet, dass bei den meisten Arbeitnehmern etwa 5 bis 10 EUR weniger Netto ankommen. Von diesem Geld werden aber im Gegenzug die Leistungen für Pflegebedürftige leicht erhöht.

Man muss dasu feststellen, dass durch die Beitragserhöhung zwar Spielraum für zusätzliche Leistungen und eine zukünftige dynamische Anpassung geschaffen wurde, dies aber alles nur ein "Tropfen auf den heißen Stein" sei. An einer privaten Zusatzversicherung führt auch nach der Einführung des PfWG kein Weg vorbei.

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