09-09-2008 | Anspruch auf Krankentagegeld
Änderung für Selbständige ab Januar 2009
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige haben zur Zeit noch Anspruch auf Krankentagegeld, sofern Sie das in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen haben.
Sie erbringen den Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt und erhalten somit ab dem 43. Krankheitstag das vereinbarte Krankentagegeld. Doch Achtung! Diese Regelung läuft zum 31.12.2008 aus.
Das bedeutet wer ab dem 01.01.2009 dauerhaft krank wird, hat ein ernst zunehmendes finanzielles Problem. Um sich zu schützen muss jetzt privat vorsorgt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig.
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