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Hausrat Versicherung – Allgemeines und Wissenswertes

Allgemein betrachtet sind fast alle beweglichen Sachen und Gegenstände im Haushalt des betreffenden Versicherten über dessen Hausratversicherung abgedeckt, etwa Kleidung, Nahrungsmittel, Möbelstücke oder Elektrogeräte.

Eine Hausratversicherung sichert das Eigentum des Versicherungsnehmers, genauer gesagt dessen in seinem Haushalt befindlichen Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstän-de (kurz gesagt: den Hausrat) gegen diverse Schadensfälle ab. Hierzu sind Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser (Wasserschäden), Einbrüche beziehungsweise Diebstähle, Raub und „vandalistische“ Beschädigungen oder Zerstörungen zu zählen. Die Hausrat Versicherung beinhaltet weiterhin entstehende (Folge-)Kosten wie Hotel-, Schutz- oder Aufräumungskos-ten. Andere Zusätze können außerdem in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden (Abdeckung von Fahrraddiebstählen, „Elementarschäden“ oder „Überspannungschäden“ etc.).

Nicht selten ist dabei die Haftung der Hausrat Versicherung soweit eingeschränkt oder be-grenzt, als dass sich eine solche Unterversicherung im tatsächlich eintretenden Schadensfall negativ und nachteilig auf den oder die Betroffenen auswirkt. Praktisch hieße das etwa bei-spielhaft, dass bei einem Hausratswert von rund 80 000 Euro und einer gedeckten Versiche-rungssumme von 50 000 Euro die Police in jedem Falle lediglich 5/8 des entstandenen Scha-dens, als maximal 50 000 Euro abdecken würde. Als allgemeine Formel gilt hierbei „Entschä-digung gleich Schaden mal Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert“. Mit-tels eines sogenannten „Unterversicherungsverzichts“ (der Versicherungsnehmer schließt eine feste Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnraum ab) garantieren die meisten Haus-ratversicherung Anbieter ihren Kunden jedoch den Ersatz des (Neu-)Wertes bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme (oftmals zirka 650 Euro pro Quadratmeter). Dies kann aller-dings wiederum ebenfalls eine nicht wünschenswerte „Überversicherung“ mit sich bringen. Der sogenannte „Versicherungsort“ ist die in der Hausrat Versicherung beziehungsweise im jeweiligen Versicherungsschein bezeichnete Wohnungsstätte des Versicherungskunden. Durch eine „Außenversicherung“ lässt sich außerdem noch hinzukommend der betreffende Versicherungsort insofern territorial ausweiten, als dass Hausrat, welcher beispielshalber tem-porär – also nicht dauerhaft! – in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung gelagert oder aufbewahrt wird, (mit) durch die Hausratversicherung abgesichert.

Beiträge der Hausratversicherung bemessen sich grundlegend an der Höhe der versicherten Gesamtsumme, den individuell-speziellen Einschlüssen und der territorialen Lage der versi-cherten Räumlichkeiten. Die Summe wird von Vielen dabei mittels einer durch einer „Faust-formel“ über die Wohnfläche berechnet.

von Oskar Grabowski  
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