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Informationen über die Hundehalter Haftpflicht

Wie wohl erzogen der eigene Hund auch sein mag – Tiere sind in manchen Situationen unberechenbar. Wenn Sie deshalb eine passende Absicherung für sich und Ihren Liebling wollen, bietet sich oft eine Hunde Haftpflicht an.

Generell gilt: Als Tierhalter von Haustieren müssen Sie für alle durch willkürliches beziehungsweise „tierisches“ Verhalten verursachte Schäden aufkommen, selbst wenn es nicht Ihr Verschulden war. Letzteres wird als „Gefährdungshaftung“ bezeichnet. In diesem Fall existiert schon allein durch die Haltung eines Haustieres eine Gefahr. Dabei ist unerheblich, ob sämtliche Sicherheitsvorkehrungen (z.B. ob ein Hund angeleint ist) ordnungsgemäß befolgt und beachtet werden. Sollten Sie sich hier angesprochen fühlen, könnte deshalb auch für Sie eine Hundehalter Haftpflicht die passende rechtliche Absicherung sein! Und dies trifft eben nicht nur für Besitzerinnen oder Besitzer sogenannter „Kampfhunde“ zu…

Bei privaten Policen für Tiere wie der Hunde Haftpflicht sind wie der Name auch schon sagt eben nicht die Menschen oder Hundehalter versichert, sondern der Hund selbst. Das impliziert, dass infolgedessen nicht nur Sie („Tierhalter“), sondern auch andere Personen („Tierhüter“), wenn sie mit Ihrem Hund „Gassigehen“, den vollen bestehenden Versicherungsschutz genießen.
Eine Hundehalter Haftpflicht sichert im Allgemeinen sowohl Miet-, Sach-, Personen- als auch Vermögensschäden ab, wobei die maximale jeweilige Höhe der Ersatzzahlungen zwischen den verschiedenen Versicherern variiert. Bei manchen Gesellschaften lassen sich ihre Hunde darüber hinaus sogar für so „exotisch anmutende Angelegenheiten“ wie Hundeschlittenrennen versichern. Sogenannte „eigene Schäden“ – etwa das Beißen des Frauchens oder Herrchens (Versicherungsnehmer) oder das zerbeißen der Sitze des eigenen Autos - sind dagegen grundsätzlich nicht im Rahmen einer Hundehalter Haftpflicht versicherbar.
Prinzipiell muss für jedes Tier eine einzelne eigene Hunde Haftpflicht abgeschlossen werden. Jungtiere beziehungsweise Welpen sind hierbei je nach Tarif und Versicherer im Normalfall für die Dauer der ersten 6 bis 12 Lebensmonate kostenlos beim Muttertier mitversichert.
Ein zwar theoretisch denkbarer, grundlegender „Leinenzwang“ besteht derzeit im Prinzip bei keinem Versicherungsanbieter, da dies schlicht und einfach rechtlich unzulässig ist (anders bei „Kampfhunden“!).

Aber ist eine solche Hunde Haftpflicht denn nicht teuer? Ein umfassender und leistungsstarker Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner ist vielfach bereits ab ungefähr 80 Euro im Jahr zu haben! Noch (viel) günstiger sind sogar gewisse Tarife mit bestimmten Varianten der Selbstbeteiligung. Tiefer- und weitergehende Informationen hierzu - sowie Möglichkeiten zur Ermittlung ihres spezifischen individuellen Bedarfes - finden sich beispielshalber im Internet auf diversen Onlineportalen und Webpages

von Oskar Grabowski  
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