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Was ist die Wohn Riester – Eigenheimrente?
Nachdem die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, hilft der Staat mit der Eigenheimrente, sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Über Wohn Riester wird aber nicht mehr die Immobilie, sondern der Mensch gefördert.
Wer für sein Alter vorsorgen möchte und außerdem noch daran denkt, eigenen Wohnraum zu erwerben, sollte die seit 2008 vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Eigenheimrente in Erwägung ziehen. Diese Form der Vorsorge läuft auch unter der Bezeichnung „Wohn Riester“. Es können alle, die Anspruch auf eine Riester-Förderung haben, diese Vorteile für sich nutzen.
Bei Familien oder Ehepartnern genügt es, wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist, um zu profitieren. Grundsätzlich gibt es die Förderung für die Anschaffung oder Herrichtung von Eigentumswohnungen und Häusern.
Auch für Genossenschaftswohnungen kann sie angewandt werden. Im Prinzip funktioniert die Eigenheimrente wie die anderen Riesterrenten, nur das zur Altervorsorge dienende Geld wird in die Immobilie investiert. Der Staat gewährt auch hier die gleichen Zulagen: die Basiszulage pro geförderte Person von 154 Euro und die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Diese Zulagen reduzieren unmittelbar den Kreditbedarf, denn sie stehen verlässlich für die Darlehenstilgung zur Verfügung. Der Staat bezahlt also einen Teil des Darlehens zurück.
Wenn schon über einen anderen Riester Vertrag Kapital zusammen gekommen ist, kann dieses auch sofort vollständig als Eigenkapital für den Kauf oder Bau genutzt werden. Allerdings müssen bereits mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stehen. Auch die Steuervorteile sind bei der Eigenheimrente interessant. Das Geld, das bei anderen Riesterprodukten angespart wird, ist zusammen mit den staatlichen Zulagen steuerfrei und reduziert die Steuerlast der Sparer. Wird das angesparte Vorsorgevermögen später als Rente ausgezahlt, muss diese dann versteuert werden.
Beim Wohn Riester funktioniert es ähnlich. Die nach diesem Modell in die Immobile investierte Altersvorsorge wird steuerlich auf einem eigenen Wohnförder-Konto erfasst und ist steuerfrei. Das Wohnförder-Konto dient als Berechnungsgrundlage für die spätere Besteuerung im Rentenalter. Diese Summe wird jährlich um 2% erhöht. Bei Eintritt in das Rentenalter soll dann das fiktive Wohnförder-Konto versteuert, als ob es eine Rentenauszahlung in Bargeld wäre.
Dabei hat der Riester Rentner zwei Möglichkeiten: entweder er zahlt auf 25 Jahre die Steuer oder er bezahlt mit Beginn der Rentenphase die Steuern auf einen Schlag und erhält dafür einen Abschlag von 30%. Mit der zweiten Möglichkeit ist die Verpflichtung verbunden, mindestens 20 Jahre lang die Immobile zu behalten.


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