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Haftpflicht: Was muß ich beachten?

Die klassische Haftpflicht deckt Schäden ab, die einem Dritten durch den Versicherungsnehmer zugefügt wurden. Haftpflichtversicherungen werden für alle Lebensbereiche und Versicherungsbelange angeboten.

Haftpflichtversicherungen sind durch das deutsche Versicherungsvertragsgesetz VVG geregelt und werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als Musterbedingungen ausgegeben.

Die Haftpflicht übernimmt immer dann die gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzforderungen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt oder einen Schaden durch gefahrerhöhendes Verhalten verursacht hat.

Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht im Segment der Haftpflichtversicherungen lediglich bei stark risikobehafteten Fällen wie dem Betrieb eines KFZ, welcher über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Alle weiteren privaten Haftpflichtversicherungen, die über die KFZ-Haftpflicht hinausgehen, unterliegen dem freiwilligen Versicherungsabschluss des Verbrauchers. Angeboten werden folgende optionale Haftpflichtversicherungsverhältnisse: Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Wassersporthaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt hierbei für alle Verbraucher in Frage und deckt sämtliche Haftpflicht-Risiken des täglichen Lebens ab. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich an Eigentümer von Grund und Boden und wird durch die Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für Nutzer einer Ölheizung) ergänzt.

Eine Berufshaftpflicht zielt auf Arbeitnehmer, Beamte sowie freie Berufe wie den Arzt ab und deckt die im Zusammenhang mit der Berufsausübung entstandenen Schäden Dritter. Zu beachten beim Versicherungsvertragsabschluss ist die Erfassung aller relevanten Schadensabdeckungen im individuellen Versicherungsfall. Die Haftpflicht lässt sich optional erweitern, vertraglich anpassen und ist, was den Versicherungsbeginn und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei Kündigung betrifft, exakt definiert. Nach erfolgter Vertragsbeendigung erlöschen alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsverhältnis.

In den gewerblichen Haftpflichtversicherungsbereich fallen Betriebshaftpflichtversicherungen wie die Umwelthaftpflicht oder Gewerbe- und Industriehaftpflicht, D&O-Versicherungen und die Jagdhaftpflicht für Jäger.

von Viktor Schneider  
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