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Versicherung: Firmenhaftpflicht, was gehört dazu?

Eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler ist die Versicherung Firmenhaftpflicht. Sie  tritt bei Schäden ein, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht wurden.

Auch wenn es Berufsgruppen gibt, die kaum Risiken unterworfen sind, sollten diese im Fall der Selbstständigkeit oder als Freiberufler eine Versicherung Firmenhaftpflicht abschließen. Selbst wer zu Hause im Home Office Interviewabschriften tippt und dieses seine einzige Tätigkeit ist, unterliegt einem Risiko: Er könnte krank werden und aus diesem Grund den Abgabetermin nicht einhalten. Es können Tippfehler in der Abschrift enthalten sein und der Kunde klagt sofort. Oder der zugesagte Auftrag kann gar nicht erst ausgeführt werden, weil der PC kaputtgeht. Für alle Schäden, die auf Grund der beruflichen Tätigkeit entstehen – natürlich unbeabsichtigt – tritt die Firmenhaftpflicht ein.

Die Prämien richten sich nach der Risikogruppe. So ist der Freiberufler mit den Tonbandabschriften sicher einer Berufsgruppe mit äußerst geringem Risiko zuzuordnen und wird auch nur eine geringe Prämie zu zahlen haben. Der Installateur aber, der haftbar gemacht werden kann, weil auf Grund eines Fehlers die Spülmaschine, die er angeschlossen hat, einen Wasserschaden verursacht, ist einer Berufsgruppe mit hohem Haftpflichtrisiko zuzuordnen.

Eine Firmenhaftpflicht sollte man von daher nicht einfach über das Internet abschließen und schon gar nicht, wenn nicht eindeutig alle Fragen geklärt werden können. Die Versicherung Firmenhaftpflicht kommt für Haftungsfälle des Versicherungsnehmers – also des Firmeninhabers – auf, aber auch für Schäden seiner mitversicherten Mitarbeiter. Schäden, die man selbst oder ein mitversicherter Mitarbeiter erleidet, sind nicht versichert.

Die Haftpflichtversicherung sichert alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit versehentlich bei Dritten verursacht werden. Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Schadens, maximal jedoch in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Berufsrisiko, aber auch nach der Höhe der Beiträge. In der Regel gibt es eine Mindestversicherungssumme und einen dazugehörenden Beitrag, doch grundsätzlich kann man auch eine höhere Versicherungssumme wählen und hierfür einen etwas höheren Beitrag leisten. Die Versicherung Firmenhaftpflicht gilt innerhalb von Deutschland, kann jedoch bei einigen Verträgen – wenn der Inhaber oder seine Vertreter auch Auslandsgeschäfte abwickeln müssen – auch auf das Ausland ausgedehnt werden.

von Emilie Neumann  
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