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Gibt es Unterschiede bei der Kaskoversicherung?
Eine Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die eine Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pkw Haftpflichtversicherung darstellt. Kaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz Haftpflichtversicherung greift dann, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat und ersetzt diesen. Sie gleicht jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug aus. Dafür gibt es die Kaskoversicherung. Diese unterteilt sich in Teilkasko und Vollkasko. Die Berechnung der Jahresbeiträge erfolgt auf Basis der Typenklasseneinstufung. Dabei werden verschiedene Aspekte wie der Fahrzeugtyp, aber auch der Wohnort oder das Alter des Versicherungsnehmers beachtet.
Die Teilkaskoversicherung entschädigt den Versicherungsnehmer dann, wenn an seinem Fahrzeug Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung oder auch Kurzschluss entstanden sind. Auch bei vielen Unfällen mit sogenanntem Haarwild springt die Kaskoversicherung ein. Die Vollkasko ist eine weitere Ergänzung zur Teilkasko und macht den Versicherungsschutz vollständig. So deckt die Vollkasko nicht nur Risiken wie Diebstahl, Brand und Explosionen ab, sondern auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Glasbruch und Marderbisse, Naturgewalt oder mutwillige Beschädigungen durch Fremde und Personen, die man nicht haftbar machen kann, Kinder beispielsweise. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich in der Regel nur bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind.
Der Leistungsumfang von Teil- und Vollkasko richtet sich nach dem Leistungskatalog der einzelnen Versicherungen und kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Vergleichen lohnt sich und spart bares Geld! Im Internet gibt es diverse Seiten, auf denen kostenlose Vergleiche der Versicherungen und ihrer Leistungen möglich sind. Achten Sie unbedingt auf spezielle Klauseln im Versicherungsvertrag, die die Versicherung in Einzelfällen von der Verpflichtung zur Zahlung befreit. Kaskoversicherungen zahlen generell dann nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit als Ursache des Schadens vorliegt. Dazu gehört Fahren unter Alkoholeinfluss, aber auch das Überqueren einer roten Ampel sowie das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gelten als grob fahrlässig und schließen eine Übernahme der Schäden durch die Versicherung aus. Sinnvoll ist oft auch die sogenannte Selbstbeteiligung, denn dadurch lassen sich die Jahresbeiträge der Kaskoversicherung oft deutlich senken. Üblich sind Beträge von 150, 325, 500 oder 1000 Euro.


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