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Wo finde ich eine Hochzeitsversicherung?
Mit einer Hochzeitsversicherung werden die Stornokosten von Restaurant und Hotel abgedeckt. Lohnt sich der Abschluss einer Versicherung für den schönsten Tag im Leben und wo finde ich eine solche Versicherung?
Für die angehende Braut und den Bräutigam ist die Hochzeit ein ganz besonderer Tag im Leben, an dem das Paar den Bund der Ehe feierlich eingeht. Die meisten Hochzeiten werden noch heute nach klassischem Vorbild abgehalten, finden in der Kirche oder festlich im Standesamt statt, und werden von langer Hand geplant. Der schönste Tag im Leben eines Paares soll so perfekt wie möglich werden und dem Brautpaar sowie seinen Gästen für immer in schöner Erinnerung bleiben.
Bei der Planung für die Ausrichtung der Hochzeitsfeier entscheiden sich die meisten Gastgeber für ein Restaurant, das ein feierliches Menü zaubert und den Gastgebern die umfangreichen Vorbereitungen und die Bewirtung der Gäste abnimmt. Häufig müssen zudem einzelne Gäste oder auch die gesamte Hochzeitsgesellschaft für den Tag der Festlichkeit untergebracht werden, wozu bevorzugt Hotelzimmer gebucht werden. Hat das angehende Brautpaar seinen Hochzeitstag schließlich langfristig geplant, Restaurant und Hotel fest gebucht und die Einladungen versandt, steht dem schönsten Tag im Leben nichts mehr entgegen. Oder etwa doch?
Unterschiedliche Gründe, wie eine Erkrankung, können kurzfristig zu einer Absage der geplanten Hochzeit führen und das Brautpaar bleibt auf seinen Kosten für Bewirtung und Unterkünfte sitzen. Eine Hochzeitsversicherung setzt genau an dieser Stelle an und kommt für die Stornokosten von Restaurant und Hotel auf. Mit der Hochzeitsversicherung können Hochzeiten als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaftsverträge sowie Jahrestage wie die Silberhochzeit gegen ihre Absage und die damit entstehenden Kosten versichert werden. Die Versicherungsgesellschaft kommt im Rahmen der Hochzeitsversicherung für alle Stornogebühren auf, die durch die Absage der Feierlichkeit aus den verbindlichen Verträgen entstehen. Üblich ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von ca. 250 Euro, der Versicherungsabschluss sollte spätestens am Buchungstag der Arrangements erfolgen.
Paare, die sich kurz vor der Hochzeit trennen, können sich bei der Kostenrückerstattung jedoch nicht auf ihre Versicherung berufen – die tritt nämlich nur bei Krankheit, Unfall, Tod oder bei überraschender Vermögenslosigkeit der Brautleute ein. Hochzeitsversicherungen werden von diversen namhaften Versicherungsgesellschaften angeboten und können bei dem zuständigen Versicherungsmakler oder auch komfortabel im Internet abgeschlossen werden.


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