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Was beinhaltet eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung?

Die Rentenversicherung ist ein immer wiederkehrendes Thema und es ist mehr Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt, als es früher der Fall war. Ist eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung sinnvoll?

Daran, dass der Partner sterben könnte, mag niemand denken müssen und so ist es nicht verwunderlich, wenn die meisten Menschen versuchen, daran keinen Gedanken zu verschwenden. Jedoch kann hier von Verschwenden keine Rede sein. Wer eine Partnerschaft eingeht, geht damit eine Gemeinschaft ein. Das heißt, es erfolgt auch wechselseitige Leistung, sieht man einmal von all den menschlichen Hintergründen ab. Verstirbt ein Partner, so ist das für den Hinterbliebenen nicht nur ein persönliches, menschliches Drama, ein unwiderruflicher Verlust, sondern leider häufig auch ein finanzielles Desaster. Viele Menschen regeln ihre Angelegenheiten nicht und schieben gerade Themen wie die Sterbeversicherung oder Rententhemen auf die lange Bank – und eines Tages kann es zu spät sein und nichts kann mehr geregelt werden. Aus diesem Grund sollte man frühzeitig seine Angelegenheiten in die Hand nehmen.

Die Hinterbliebenen Zusatzversicherung zählt zu den Vorsorgeversicherungen, die man für den Partner treffen sollte, wenn man ihn nicht in finanzielle Bedrängnis stürzen möchte. Sie ist ein Bestandteil der privaten Rentenversicherung und kann vom Versicherungsnehmer zusätzlich mit abgeschlossen werden. Der Partner, den man damit absichert, muss das nicht einmal erfahren. Die Höhe dieser Zusatzversicherung darf jedoch nicht die Höhe der Hauptversicherung überschreiten. Ausgezahlt wird in den meisten Fällen dadurch eine Rente an die hinterbleibende Person in Höhe von 100 Prozent der üblichen Rente, statt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur sechzig Prozent.

Die Hinterbliebenen Zusatzversicherung hat jedoch nichts mit der Hinterbliebenenrente aus der privaten Rentenversicherung zu tun. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Hinterbliebenenrente Standard. Verstirbt der Partner, so laufen die Rentenzahlungen an den hinterbleibenden Partner in Höhe von sechzig Prozent der Rente des Verstorbenen weiter. Bei der privaten Rentenversicherung jedoch handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die als Option mit eingeschlossen werden kann.

Ohne Hinterbliebenen Zusatzversicherung beläuft die Rente sich jedoch – je nach der Art der Versicherung, die der Versicherungsnehmer in seinen Lebzeiten gewählt hat – auf bis zu sechzig Prozent. Es gibt jedoch auch Verträge, in welchen quasi überhaupt keine Absicherung für die Hinterbliebenen enthalten ist. Versicherungsnehmer, die in eine private Rentenversicherung einzahlen, sollten von daher rechtzeitig ihre Verträge überprüfen.

von Antje Sauer  
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