18-09-2008 | Erbschaftsteuer

Seit 2008 neu geregelt für Immobilienerben


Bei der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungssteuer wurden bisher Immobilien nur mit einem Teil des Verkehrwertes angesetzt. Das hat sich geändert.

Immobilien gehen seit diesem Jahr mit dem tatsächlichen Wert in die Steuerberechnung ein. Steuerfrei bleibt lediglich privat genutztes Wohneigentum wie ein normales Einfamilienhaus.

Für die engsten Familienmitglieder gelten Freibeträge für Vermögen im Wert von 500.000 Euro (für Ehepartner). Erbende Kinder zahlen erst ab 400.000 Euro Erbschaftsteuer, Enkelkinder ab 200.000 Euro. Für entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen sind die Abgaben deutlich höher.

 

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Kommentare
Bisherige Kommentare: 1
Autor: Michael Schreiber [Gast]
geschrieben am 22:30:46 22.09.2008
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Vielen Dank für den Artikel zum Thema Erbschaftsrecht! Ich dachte jedoch, die neuen Freibeträge für Vermögen ab 500.000 Euro (für Ehepartner), 400.000 Euro (für Kinder) und 200.000 Euro (für Enkelkinder) sind noch in der Schwebe?!