19-06-2008 | Der Energieausweis
Verpflichtend für nahezu jeden Hauseigentümer ist von nun an ist der Besitz eines Ernergieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 ist für Gebäude in Deutschland der Energieausweis Pflicht. Für Neubauten allerdings gilt diese Verordnung bereits schon seit 2002. Jetzt wird nicht nur für jede neu gebaute, sondern auch neu verpachtete, vermietete oder verkaufte Immobilie ein Energieausweis angefertigt und muss auf Verlangen potenziellen Mietern und Käufern vorgelegt werden.
Der Energieausweis beinhaltet grundlegend Informationen über den Energieverbrauch eines Hauses, unterteilt in Energiebedarf (Mengenangaben von Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung) und Primärenergiebedarf (Gesamtenergieeffizienz aller Energieträger wie Heizöl, Gas oder Strom).
Bei Neubauten wird der Energieausweis direkt vom Bauträger oder dem zuständigen Architekten ausgehändigt. Da bei einem neuen Haus noch keine Verbrauchsdaten vorliegen, werden als Berechnungsgrundlage die Planungsdaten (berechneter voraussichtlicher Energiebedarf) herangezogen. Ausstellungsberechtigt sind hier die sog. Bauvorlageberechtigten oder bestimmte Sachverständige (z. B. für Wärme- und Schallschutz).
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