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Mietkaution: Anlage und Verzinsung individuell regeln
Zur Absicherung ihrer Ansprüche verlangen die meisten Vermieter eine Mietkaution. Anlage und gewinnbringende Verzinsung dieses Geldes sind jedoch auch für Mieter wichtig
Obwohl die Kaution vorrangig als Sicherheit für den Vermieter dient, hat auch der Mieter das Recht auf eine angemessene Anlageform für sein Geld. Hierzu sieht das Gesetz vor, die Kaution zum üblichen Zinssatz für dreimonatiges Festgeld anzulegen. Im Einzelfall lassen sich jedoch bessere Konditionen aushandeln.
Rechtlich geregelt ist die Mietkaution im §551 BGB. Neben der maximalen Höhe der Kaution sieht das Gesetz auch verschiedene Zahlungsmodalitäten vor. Danach muss der Vermieter die als Geldbetrag geleistete Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem Sonderkonto bei einer Bank oder Sparkasse anlegen. Da der Vermieter dieses Konto nur treuhänderisch verwaltet, lässt sich verhindern, dass etwaige Gläubiger Zugriff auf das Geld bekommen. Auch eine zweckentfremdete Nutzung seitens des Vermieters ist dadurch ausgeschlossen.
Wünschen beide Beteiligten weiterführende Regelungen für die Mietkaution Anlage, lässt sich dies vertraglich vereinbaren. Ansonsten hat der Mieter lediglich das Recht, dass sein Geld zu dem für normale Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt wird. Dieses Verfahren garantiert zwar eine Mindestverzinsung und die rasche Verfügbarkeit des Geldes, bietet jedoch keinen nennenswerten Vermögensaufbau. Nur wenn beide Vertragsparteien sich auf eine höherverzinsliche Anlage einigen und dieses ausdrücklich im Vertrag festhalten, ist der Vermieter auch daran gebunden. Die erzielten Zinsen werden dem Kautionskonto gutgeschrieben. Ein Recht auf regelmäßige oder vorzeitige Auszahlung der Zinsen hat der Mieter nicht.
Eine höhere Verzinsung ist jedoch nicht nur für den Mieter attraktiv. Für den Fall, dass der Mieter zahlungsunfähig wird und offene Forderungen oder Ansprüche wegen möglicher Reparaturen bestehen, ist mit einer hohen Kautionssumme auch dem Vermieter gedient. Ausnahmen für die Mietkaution Anlage gelten für den Wohnraum in Studenten- oder Wohnheimen. Dort ist der Vermieter nicht zur Verzinsung der Kaution verpflichtet.


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