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Gut informiert zur Zwangsversteigerung von Immobilien
Wer bei der Zwangsversteigerung von Immobilien erfolgreich bieten möchte, kann bereits vorher wichtige Fragen und Daten abklären
In den letzten Jahren sind die Zahlen von Versteigerungen kontinuierlich gestiegen. Rechtlich unterscheidet man zwei Arten der Zwangsversteigerung von Immobilien.
Die sogenannte echten Zwangsversteigerung kommt auf Antrag eines Gläubigers zu Stande, wenn der Eigentümer seine titulierten Geldforderungen nicht erfüllen kann. Um die Ansprüche durchzusetzen, kann dann das Amtsgericht die Zwangsversteigerung anordnen und das gesamte Verfahren entsprechend einem Rechtspfleger übertragen.
Demgegenüber beruht die Teilungsversteigerung als sogenannte unechte Zwangsversteigerung nicht auf der Zahlungsunfähigkeit eines Eigentümers. Meist handelt es sich hierbei um Objekte von Eigentümergemeinschaften, die untereinander so zerstritten sind, dass keine einvernehmliche Einigung über finanzielle Auseinandersetzungen erzielt werden kann. In der Praxis sind dies häufig getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare sowie Erbengemeinschaften, die zur Klärung ihrer Streitigkeiten eine Versteigerung beantragen.
Termine, Orte und Objektbeschreibungen für Versteigerungen werden vom Amtsgericht mindestens sechs Wochen vorher in der regionalen Tageszeitung veröffentlicht. Spezielle Fachverlage führen auch bundesweite Recherchen durch, die sich am aktuellsten online einsehen lassen. Mit der nötigen Entscheidungsfreude können Interessenten somit rasch zum gewünschten Eigenheim kommen. Teilnehmen kann jeder Bürger ab 18 Jahren, vorausgesetzt er weist sich bei der Zwangsversteigerung durch einen gültiges Ausweis oder Reisepass aus. Wer bei der Zwangsversteigerung von Immobilien mitbieten möchte, sollte jedoch schon im Vorwege aktiv werden.
Je mehr Informationen Sie über das angebotene Objekt vor dem Versteigerungstermin erhalten können, desto besser. Wichtige Quellen hierzu sind das Gutachten des Sachverständigen, das in der Gerichtsakte kostenlos eingesehen werden kann sowie die Gläubigerbank. Auch eine Besichtigung vor Ort ist empfehlenswert, um sich ein Bild vom aktuellen Zustand des Gebäudes zu machen. Über den genauen Ablauf einer Versteigerung informiert der zuständige Rechtspfleger jeweils zu Beginn des Termins.


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