Grundstücke verkaufen – nützliche Tipps beherzigen!
Wer Grundstücke verkaufen möchte, der muss Vieles beachten. Vom Preis bis zu den Behördengängen – ein paar nützliche Tipps können einen Weg zeigen.
Ganz gleich ob man Grundstücke verkaufen, kaufen, mieten oder vermieten möchte – man sollte dabei stets eine Vielzahl an Gesetzen und Bestimmungen beachten. Nützliche Tipps offeriert das Internet: Rundum das Thema Immobilien finden sich in eigens dafür errichteten Plattformen, auf zahlreichen Immobilienseiten oder sogar auf privaten Maklerseiten nützliche Antworten auf die meistgestelltesten Fragen.
So ist es z.B. nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf eines Grundstückes Pflicht, einen Notar zu konsultieren. Dieser dient übergeordnet den Ländern sowie untergeordnet den ihn in Anspruch Nehmenden als neutraler Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für Weiteres auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Im Falle eines Grundstückkaufs oder – verkaufs trägt der Notar die mit dem Eigentum einhergehenden Rechte und Pflichten in das Grundbuch ein. Darüber hinaus bietet er nützliche Hilfe für denjenigen, der möglichst zeitnah und gewinnorientiert Grundstücke verkaufen möchte.
Aufgrund einer oft hohen Nachfrage für Grundstücke in Ballungsgebieten sowie der daraus resultierenden begrenzten Baufläche können die Preise in einigen Regionen kostenintensiv sein – dieses gilt es richtig einzuschätzen: Damit sich das zum Verkauf angebotene Grundstück nicht in exorbitanten Preissphären bewegt und keinen Abnehmer findet, sollte der Wert eines Grundstückes regelmäßig fachkundig bewertet werden. Das gängigste Verfahren hierfür ist das Vergleichswertverfahren, gefolgt vom Ertragswertverfahren sowie dem Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück übereinstimmen. Beim Ertragswertverfahren sowie dem Sachwertverfahren hingegen werden Grundstückspreis und Bodenwert getrennt voneinander ermittelt. Aufgrund des ermittelnden Wertes wird ein adäquater Grundstückspreis erhoben.
Weiterhin ist es wichtig, vor dem Verkauf des Grundstücks einige Behördengänge zu tätigen und Bescheinigungen einzuholen, z.B. beim Finanzamt. Angefangen mit dem Eigentumstitel sowie der Eintragungsbescheinigung vom Landesregisteramt bis zu einer Eidesstattlichen Versicherung des Verkäufers, beglaubigt durch das zuständige Finanzamt, in der erklärt wird, dass die Immobilie in den vergangenen fünf Jahren entweder keine finanziellen Erträge eingebracht hat oder dass die Erträge ordnungsgemäß versteuert worden sind, gilt es, alle für einen seriösen Verkauf nötigen Unterlagen zusammenzusuchen.
Insbesondere Privatpersonen, die das erste Mal mit Immobilien handeln, profitieren von entsprechenden Portalen, die eine informative Hilfestellung offerieren – es lohnt sich!


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geschrieben am 17:29:54 20.10.2009
Super Info-Seite! Hat mir richtig weitergeholfen! Danke!
www.ziemi-express.de