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Passivhaus: Förderung und Energiesparen machen sich bezahlt!

Mit einem Passivhaus lässt sich doppelt sparen: an Energiekosten und Eigenkapital. Denn Passivhaus Förderung und äußerst niedrig gehaltener Energieverbrauch wirken sich langfristig betrachtet auf die eigenen Finanzen aus.

Mit einem Passivhaus lässt sich doppelt sparen: an Energiekosten und Eigenkapital. Denn Passivhaus Förderung und äußerst niedrig gehaltener Energieverbrauch wirken sich langfristig betrachtet auf die eigenen Finanzen aus.

Passivhäuser zeichnen sich in der Regel durch eine sehr gute Dämmung der gesamten Gebäudehülle, durch Dreifachverglasung der Fenster sowie durch eine Komfort-Lüftung mit Wärmerückgewinnung aus (Wirkungsgrad von mehr als 80 %). Dieses ermöglicht den Verzicht auf eine konventionelle Heizungsanlage: Der Energiebedarf wird zum größten Teil durch Sonneneinstrahlung, Eigenwärme der Personen im Haus und durch Wärmeabgabe der Haushaltsgeräte gedeckt. Dadurch können die Kosten für die Dämmung, das Lüftungssystem und die Solarwärmenutzung zum Teil kompensiert werden. Die Bauweise ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt, so gibt es z.B. auch Umbauten und Sanierungen, die den Passivhausstandard erreichen können. Entscheidend ist nur ein niedrig gehaltener Energiestandard.
So viel umweltfreundliches Bauen und Wohnen wird vom Staat entlohnt: mittels Passivhaus Förderung.

In Deutschland werden Passivhäuser durch ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW Bankengruppe bzw. KfW (einst Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert. Die KfW ist eine bundeseigene Kreditanstalt und dient dazu, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen.

Die zinsgünstigste Förderung für den Bau oder die Umrüstung zu einem Passivhaus bekommt man entweder direkt von der KfW oder man erhält Kontakt über die eigene Hausbank. Bei dieser kann auch der Antrag für die Förderung gestellt werden. Der nominale Zinssatz für einen 20 jährigen Laufzeit-Vertrag beträgt etwa um die 3,10% pa und der effektive etwa um die 3,14% pa. Der niedrige Zinssatz für die Passivhaus Förderung wird bei der KfW für 10 Jahre festgeschrieben – die vorzeitige Rückzahlung ist selbstverständlich jederzeit möglich.

Der Antrag auf die Förderung des Passivhauses ist vor Baubeginn oder Umbau zu stellen. Bei einem Antrag ist unbedingt auf die fristgerechte Abgabe des Antrages zu achten.
Der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) darf nach der EnEv nicht mehr als 40 kWh für einen Quadratmeter Wohnfläche beziffern. Auch der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) darf nicht über als 15 kWh liegen. Zudem gilt, dass für selbst geringfügig umweltfreundlichere Häuser, zum Beispiel mit Solar- oder Regenwassernutzung oder Heizungserneuerung, die Höhe des Zinssatzes für die Förderung oftmals sogar erheblich sinkt.

In vielen Bundesländern kann die Passivhaus-Förderung zusätzlich durch Geld von regionalen Förderprogrammen unterstützt werden. Dieses unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und sollte bei Interesse separat erfragt werden.

Weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten für Passivhäuser sind bei vielen Banken, Dienstleistungsunternehmen und natürlich der KfW zu erhalten.

von Lena Ringerts  
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