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Informationen zum Haus Bauträger
Wer für sein Haus Bauträger in Anspruch nimmt, hat den entscheidenden Vorteil, während der gesamten Bauzeit nur einen Ansprechpartner zu haben
Ganz bequem hat es derjenige Bauherr, der für sein Haus Bauträger beauftragt, die in der Regel als so genannte Generalauftragnehmer den Bau von Beginn bis zur Übergabe betreuen. Meist wird diese Art des Bauens damit gekoppelt, dass das beauftragte Unternehmen auch für die Beschaffung des entsprechenden Grundstückes zuständig ist. Allerdings kann man einen Haus Bauträger auch mit der Errichtung eines Gebäudes auf einem vorhandenen Grundstück beauftragen. Da man sich hier mit dem gesamten Hausbau in die Hände eines einzigen Unternehmens begibt, ist es besonders wichtig, sich vorher gründlich über die Firma zu informieren. Dabei sollte man auch darauf schauen, mit welchen Handwerksbetrieben das Unternehmen zusammen arbeitet und auch deren Referenzobjekte anschauen, denn manchmal sorgt die schluderige Arbeit eines einzigen Fachbereichs für Probleme mit dem gesamten Haus.
Einer der Schwerpunkte beim Haus Bauträger ist die Vertragsgestaltung. Sie sollte detailliert festhalten, welche Leistungen der Bauherr wünscht. Meistens wird bei dieser Art des Bauens ein Festbetrag vereinbart, doch man sollte beachten, dass es dennoch zu Aufschlägen kommen kann, wenn der Bauunternehmer nachweisen kann, dass ein Sonderwunsch des künftigen Nutzers deutlich mehr Aufwand verursacht, als dafür veranschlagt worden ist.
Bei der Auswahl der zu beauftragenden Firma sollte man nicht nur den angebotenen Preis berücksichtigen, sondern darauf schauen, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind. Diese sollten möglichst detailliert bereits im Angebot dargestellt sein. Bei der Ermittlung des Preises ist auch mit zu berücksichtigen, dass noch Erschließungskosten auf den Bauherren zukommen können, wenn der Bauträger auch für die Grundstücksbeschaffung zuständig ist und auf einem Gelände gebaut werden soll, dass zwar als Bauland ausgewiesen, aber noch nicht erschlossen worden ist. Auch die Notarkosten und die anfallenden Entgelte für Vermessung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch sollten bei der Planung der finanziellen Mittel mit einfließen.
Wer als Bauherr für sein Haus Bauträger beauftragt, hat jedoch den entscheidenden Vorteil, dass der Bauträger für den gesamten Auftrag haftet und eventuelle Mängelansprüche nicht gegen jedes einzelne Gewerk geltend gemacht werden müssen.


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