1 Bewertungen
rating

Die Vorteile beim Architektenhaus

Wer sich ein Architektenhaus planen und bauen lässt, hat deutlich mehr gestalterischen und planerischen Spielraum als bei allen anderen Häusern

Sicher ist ein Architektenhaus etwas kostenaufwändiger als ein nach einem Musterhaus in Auftrag gegebenes Gebäude. Aber bei einem von einem Architekten nach genauen Vorgaben geplanten Haus können viele Wünsche der künftigen Bewohner umgesetzt werden, die weder bei einem Fertighaus noch beim Bau nach Musterhaus berücksichtigt werden können.

Beim Architektenhaus sind nur die Grenzen nach Baurecht und die Gesetze der Statik zu berücksichtigen. Einzige Ausnahme: Man möchte in einem Wohngebiet sein Gebäude errichten lassen, das insgesamt unter Denkmalschutz gestellt und mit Auflagen versehen wurde. Wer sich sein Haus mit einem Architekten plant, hat allerdings auch in der Bauphase deutlich mehr zu tun, denn dabei muss der Bauherr selbst die Aufträge für die einzelnen Gewerke vergeben und die korrekte Ausführung überwachen. Der Architekt wird ihn dabei immer unterstützen, aber meistens haben die Architekten mehrere Bauprojekte gleichzeitig zu betreuen und sind nicht immer gleich zur Stelle, wenn man sie braucht. So muss der Bauherr hin und wieder auch mal eine Entscheidung ohne fachliche Hilfe treffen können.

Das Entgelt beim Architektenhaus ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI geregelt und liegt im Schnitt bei zehn Prozent der gesamten Bauleistungen, wenn der Architekt den Hausbau von der Planungsphase bis zur Fertigstellung überwacht. Auch der Architekt kann Baufortschrittszahlungen verlangen. Die erste Rate wird meistens fällig, wenn die Planung bis zur Abgabe des Antrages auf die Erteilung einer Baugenehmigung abgeschlossen ist. Dieser Teil macht etwas über ein Viertel des gesamten Architektenhonorars aus und ist bei der Planung der Finanzierung bereits mit zu berücksichtigen.

Viele Bauingenieure nehmen nur Aufträge für ein Architektenhaus in einem bestimmten Gebiet an. Das gilt vor allem, wenn besondere Auflagen hinsichtlich des Baustils und ähnlicher Dinge beachtet werden müssen. Mit dem Architekten wird ein detaillierter Vertrag abgeschlossen.

Musterverträge kann man sich bei der örtlichen IHK geben lassen oder aus dem Internet herunter laden, um schon vorher schauen zu können, worauf man achten muss.

von Julia Bilkner  
Kommentare
Bisherige Kommentare: 0
Empfehlungen
Brand Aktuell
MisterInfo Service: