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Was ist das Signifikante an einer Wandelanleihe?

Eine Wandelanleihe kann eine Wandlungspflicht beinhalten, die das Umtauschen zu einer bestimmten Zeit erfordert.

In Fachkreisen wird die Wandelanleihe teils auch Wandelobligation oder Wandelschuldverschreibung genannt. Man versteht hierunter ein verzinsliches Wertpapier, das meistens einen Nominalzins, der unterhalb des jeweiligen Zinses des Kapitalmarktes liegt, beinhaltet. Der Inhaber der Wandelanleihe ist berechtigt, die in seinem Besitz befindliche(n) Wandelanleihe(n) „(um)zuwandeln“. Faktisch geschieht dies durch das Eintauschen in Aktien, wobei der „Wechselkurs“ vorher festgelegt wurde. Zu beachten ist, dass diese Wandlung nur innerhalb der sogenannten Wandlungsfrist möglich ist: Erfolgt keine Wandlung, „verfällt“ die Wandelanleihe nach Fristablauf; eine Wandlung ist dann nicht mehr möglich - vorausgesetzt, in den Wandelanleihenbedingungen ist keine Wandlungspflicht festgelegt worden. Falls doch, erfolgt am Ende der Laufzeit die „Pflicht-Wandlung“. Das Rechtliche regelt der §221 des deutschen Aktiengesetzes (Stichwort „Wandelschuldverschreibung“).

Die Wandelanleihe stellt durch das "Umtauschrecht" für den Anleger eine reizvolle und lohnende Investition dar. Gesetzt den Fall, die Aktien stehen zum Zeitpunkt des Umtausches gut, ist hier natürlich dementsprechender Gewinn auf Seiten des Anlegers zu erwarten. Im entgegengesetzten Fall liegt hier auch das Risiko für den Anleger, denn fallen die Aktienkurse innerhalb der Wandlungsfrist zum Beispiel bei Wandelanleihen mit Wandlungspflicht, ist ein Umtausch meist nur mit erheblichen Verlusten möglich.

Für potentielle Anleger ist sicher auch interessant und von Bedeutung: Die Juristen sind sich hier nicht einig – so ist etwa durchaus umstritten, ob der Erwerber einer Wandelanleihe das Recht hat, diese in Aktien der ausgebenden Anteilsgesellschaft umzuwandeln oder nicht. Insofern ist bis heute rechtlich unklar, ob Wandelanleihe zwingend gleich Wandelschuldverschreibung ist – bedeutsam wird dies beispielsweise hinsichtlich des Rechts der Wandlung in Aktien beliebiger Art (ob dieses Recht nämlich im Einzelfall besteht oder eben auch nicht). Auch insofern will der Einstieg in Wandelanleihen für Anleger also gut überlegt sein und die (vorherige) Konsultation eines Fachanwalts etwa kann hier durchaus lohnenswert sein.

von Axel Krüger  
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