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Berufliche Fortbildung
Ökonomische und technische Entwicklungen machen heute vor keiner Branche mehr halt. Berufliche Fortbildung wird deshalb für den Erfolg in de Arbeitswelt zunehmend wichtiger.
Wissenschaft und Forschung sorgen stetig für neue Entwicklungen in allen unsere Arbeitsumwelt betreffenden Bereichen und bringen neue Berufsfelder hervor. Berufliche Fortbildung, gemeint sind hier Maßnahmen der Zusatzqualifizierung oder solche zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben innerhalb des erlernten Berufes, ist deshalb die wichtigste Voraussetzung für die Gestaltung von individuellen Berufs- und Zukunftsperspektiven und die Verbesserung von Berufschancen. Denn berufliche Fortbildung ermöglicht die Anpassung der eigenen Fähigkeiten an den neuesten Stand von Technik und Entwicklung. Schätzungen gehen davon aus, dass sich etwa alle fünf bis zehn Jahre das verfügbare Wissen der Menschheit verdoppelt.
Insbesonders freiwillige berufliche Fortbildung ist erfolgversprechend, wenn gleich sie neben hoher Motivation und entsprechendem Engagement auch ein nicht zu verachtendes Maß an Freizeit und finanziellen Mittel verlangt. Berufliche Fortbildung zielt darauf ab, und so ist es auch im §1 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest gehalten, berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhalten, sie zu erweitern und technischen Entwicklungen anzupassen sowie den beruflichen Aufstieg zu fördern. Je nach Zielrichtung der Fortbildung werden neben einem ersten Berufsabschluss auch umfassende praktische Berufserfahrungen vorausgesetzt. So etwa ist es für den Erwerb eines Meisterbriefes notwendig, der in die berufliche Fortbildung einzuordnen ist. Wer einen Meisterbrief erwerben möchte, muss mehrjährige Berufserfahrung mitbringen und einen Zeitraum von einem halben bis eineinhalb Jahren für die Fortbildungsmaßnahme einkalkulieren. Dafür allerdings berechtigt der Meisterbrief zur selbständigen Tätigkeit.
Die berufliche Fortbildung erfolgt zumeist in längeren Lehrgängen und schließt nach der dortigen Teilnahme mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelkammer ab. Die Rechtsverordnung bestimmt in diesem Kontext für gewöhnlich Zulassungsvoraussetzungen, Fortbildungsinhalte und –ziele, Prüfungsverfahren und –inhalte sowie die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, um die Einheitlichkeit der beruflichen Fortbildung und auch die Anpassung an gesellschaftliche, technische und wirtschaftliche Erfordernisse zu gewährleisten. Berufliche Fortbildung kann in unterschiedlichen Einrichtungen und auch inner- und außerbetrieblich stattfinden. Zu den außerbetrieblichen Fortbildungseinrichtungen gehören Berufsakademien, privatwirtschaftliche Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen wie Verbandsakademien, kaufmännische und Handelakademien sowie Hochschulen und Fachhochschulen. Form und Umfang einer Fortbildung sollten individuell auf den Lernenden und seinen Berufsziel abgestimmt werden.


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