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Die Eheschließung im 21. Jahrhundert

Früher hatte die Eheschließung oft den schalen Beigeschmack einer sozialen Absicherung, doch das ist Dank der Gleichberechtigung heute anders.

Wenn Paare heute über eine Eheschließung nachdenken, dann geschieht das nicht länger, um der Hausfrau ein gesichertes Leben zu ermöglichen oder der werdenden Mutter die lästernden Äußerungen eines intoleranten Umfeldes zu ersparen.

In der modernen Gesellschaft liegen einer Eheschließung andere als nur praktische Erwägungen zugrunde. Hier spielen vielmehr wieder verstärkt Gefühle und der Wunsch, gemeinsam alt werden zu können, die Hauptrolle. Dabei hat man verschiedene Möglichkeiten einer Eheschließung.

Wer sich zu einer kirchlichen Trauung entschließt, kann sich zwar den Segen Gottes holen, erhält aber in Deutschland nicht gleichzeitig den rechtlichen Status eines Ehepaares. Wer sich den sichern möchte, muss zwangsläufig auch eine standesamtliche Trauung vornehmen lassen. Das begründet sich aus den Paragraphen 1311 und 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der vorschreibt, dass die Menschen, die die Ehe schließen wollen, gleichzeitig vor einem Standesbeamten ihre Zustimmung zur Eheschließung erklären müssen.

Dabei haben die Partner die Möglichkeit, einen Ehenamen zu wählen. Nach dem neuen Namensrecht ist die Auswahl recht groß. So können bei der Eheschließung sowohl der Familienname der Ehefrau als auch des Ehemannes gewählt oder Kombinationen daraus gebildet werden.

Dieser Ehename kann auch auf die Kinder aus vorangegangenen Ehen oder auf uneheliche Kinder übertragen werden. Dies ist im Wege der so genannten Einbenennung möglich, die nicht mit der Adoption eines Kindes verwechselt werden sollte.

Dazu benötigt man aber die Zustimmung des anderen Elternteiles, die allerdings in Ausnahmefällen auch durch das Einverständnis des Jugendamtes ersetzt werden kann, wenn die verantwortlichen Betreuer zu dem Schluss kommen, dass die Einbenennung im Interesse des betroffenen Kindes ist. Das ist häufig der Fall, wenn noch weitere Geschwister oder besser Stief- oder Halbgeschwister im Haushalt leben, die den Ehenamen tragen. Kinder, die während der Ehezeit geboren werden, bekommen automatisch den gemeinsamen Familiennamen und erhalten den rechtlichen Status eines ehelichen Kindes, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Wer eine Eheschließung plant, der sollte rechtzeitig an die Beschaffung der dafür notwendigen Unterlagen denken und das Aufgebot bei seinem zuständigen Standesamt bestellen, auch wenn er an einem anderen Ort heiraten möchte.

von Eva Grimm  
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