Fischen und Angeln
Nachtangeln auf Aal mehr
Designschutz ist Konkurrentenschutz
Ohne effektiven Designschutz sind gerade die besten Produktdesigns die am häufigsten kopierten
18.02.2008 von markenrecht.EU, Berlin: Ob Mode, Möbel, Schmuck oder Haushaltsgeräte - kein Produkt wird heute nur von Technikern entwickelt. Neben Zuverlässigkeit, Funktionalität und Preis hängt der Erfolg eines Produktes von einem ansprechenden Design ab. Mit ihm unterscheiden Hersteller ihre Produkte von ähnlichen Produkten, betonen ihre Besonderheiten oder bauen das Produktimage für verschiedene Zielgruppen auf. Techniker, Designer und Ergonomen arbeiten Hand in Hand, um die Ziele umzusetzen.
Doch die Konkurrenz schläft nicht: Gerade durchdachte und erfolgreiche Entwicklungen werden schnell nachgeahmt. Spektakuläre Fälle gibt es immer wieder: Von Rolex-Uhren über Mag-Lite-Taschenlampen bis hin zu Siemens-Zügen werden Produkte nachgeahmt. Die EU schätzt den weltweiten Schaden durch Produkt-Piraterie auf 200 bis 300 Milliarden Euro pro Jahr. Die negativ Awards "Plagiarius 2008" wurden erst vor wenigen Tagen auf der "Ambiente" in Frankfurt verliehen: Den ersten Preis erhielt der chinesische WMF-Nachbau eines Salz- und Pfeffersets, den zweiten Preis erhielt der niederländische Nachbau des Gemüsehobels "Trendline" und den dritten Preis erhielt der deutsche Nachbau einer Schweizer Heizungsanlage.
Doch auch in weniger spektakulärem Umfeld werden gute Lösungen schnell übernommen. Grundsätzlich gilt Nachahmungsfreiheit. Um die Investitionen für aufwendige Produktentwicklungen refinanzieren und die Unterscheidbarkeit am Markt aufrecht erhalten zu können, sind Lösungsstrategien für den Designschutz erforderlich. Spezialisierte Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind hier die richtigen Berater. Denn das gesetzliche Instrumentarium ist vielfältig, verfolgt unterschiedliche Ziele und ist vom Laien oft nicht zu überschauen. Gebrauchsgegenstände (hierzu zählen auch Werbegrafiken) sind dem Urheberrechtsschutz meist nicht zugänglich. Hier sind andere Schutzrechte gefragt. Der Gebrauchsmusterschutz ist preiswert, erfordert jedoch Neuheit und ist auf max. 25 Jahre beschränkt. Mit ihm wird die kreative Leistung als solche geschützt. Der Markenschutz erfordert dagegen keine Neuheit, ist zeitlich unbefristet, dafür jedoch auf die beim Markenamt angegebenen Waren und Dienstleistungen beschränkt. Mit ihm wird die Herkunftsfunktion von Unterscheidungsmerkmalen eines Produkts geschützt. Die Markenanmeldung kann nicht nur für Wortzeichen und Logos (Apotheken "A"), sondern auch für Produktformen (Coca-Cola-Flasche, Mag-Lite-Taschenlampe) und Hörmarken (Telekom-Jingle) beim Markenamt eingereicht werden.
Der Inhaber gewerblicher Schutzrechte kann über die Verwendung "seines" Designs allein bestimmen, dessen Verwendung Untersagen oder gegen Entgelt gestatten (lizenzieren). Je nach Umfang der geschäftlichen Betätigung kann es sinnvoll sein, den Schutz über Deutschland hinaus auch auf den europäischen oder internationalen Wirtschaftsraum auszudehnen.
Welches Schutzrecht im Einzelnen auf ihr Produkt Anwendung finden kann, rät Ihnen Ihr spezialisierter Rechtsanwalt. Er wird Sie individuell beraten und Ihnen wichtige Informationen sowie Tips rund um den bestmöglichen Schutz ihrer Produkte geben. Die Kanzlei markenrecht.EU bietet Markenanmeldungen ab 150 EUR an.
© 2008 markenrecht.EU
Email: info@markenrecht.EU,
Web: www.markenrecht.EU


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