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Risikolebensversicherung

Mit dem Tod will sich wohl niemand gern auseinander setzen. Wer aber andere zu versorgen hat (Partner, Kinder, Angehörige), sollte sich über die Risikovorsorge Gedanken machen. Denn ohne Risikolebensversicherung stehen sie sonst vor dem Ruin! Dr. Klein zeigt, was Sie wissen müssen: Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall, unabhängig von Ihrer Laufzeit und der Höhe der von Ihnen eingezahlten Beiträge, die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen in voller Höhe aus.

Die Aufgabe der Versicherungs-Gesellschaft besteht darin, die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit nicht, erlischt der Vertrag am Ende seiner Laufzeit.

Die Risiko-Lebensversicherung ist keine Versicherung zur Kapitalanlage, denn im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Summe nur im Todesfall aus. Bei der Risiko-Lebensversicherung werden also keine Beiträge angespart. Dafür sind aber die Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung wesentlich geringer als bei der Kapital-Lebensversicherung. Beispielsweise bekommen Sie eine 100.000 Euro Versicherungssumme in einer Risiko-Lebensversicherung schon ab rund 10 Euro im Monat, während Sie bei einer Kapital-Lebensversicherung mindestens 100 Euro für die genannte Versicherungssumme monatlich bezahlen müssen.

Für wen lohnt sich eine Risiko-Lebensversicherung?

Über die Risiko-Lebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen. Somit ist diese Versicherung sehr wichtig für alle, die ihre Hinterbliebenen (z. B. Mann, Frau, Kinder) gut versorgt wissen wollen.

Für die Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) bietet sich die so genannte Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risiko-Lebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung des Kredites (also entsprechend der Restschuld) im Laufe der Zeit abnimmt. Deswegen ist sie auch noch günstiger als eine Risiko-Lebensversicherung mit fester Versicherungssumme.

Ehepartner können eine Risiko-Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben abschließen, wobei die Versicherungssumme jedoch nur einmal (nach dem Tod des ersten Versicherungsnehmers) zur Auszahlung fällig wird. Diese Versicherung bietet den Vorteil, dass sie billiger ist als zwei eigenständige Verträge.

Bei Abschluss eines solchen Vertrages gibt es für eheähnliche Lebensgemeinschaften aber folgendes zu beachten: Wegen der geringen Freibeträge im Erbschaftsfall, können sich hier Nachteile ergeben. Eventuell mag es daher sinnvoller sein, trotz der höheren Beiträge, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Um nämlich die Erbschaftssteuer zu umgehen, müssen der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte im Todesfall die Gleichen sein. Dies lässt sich beim Abschluss eines Vertrages auf zwei Leben schlecht festlegen, da man ja nicht wissen kann, welche der Personen zuerst verstirbt.

Gero Wenderholm

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