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Krankengeldberechnung bei Angestellten
Krankengeld wird nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung gezahlt.
Ebenso besteht Krankengeldanspruch, wenn ein Arbeitnehmer neu bei seinem Arbeitgeber ist und noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung erworben hat. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich nach § 47 des fünften Sozialgesetzbuchs. Die Auszahlung des Krankengeldes nimmt die Krankenkasse vor. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung schickt die Krankenkasse normalerweise automatisch einen Antrag auf Krankengeld zu. Dieser muss aufgefüllt und vom Arzt bestätigt werden und wieder bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die für die Berechnung des Krankengeldes notwendigen Gehaltsunterlagen fordert die Krankenkasse üblicherweise selbst beim Arbeitsgeber an.
Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten drei Monate. Sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Krankengeld wird tageweise gezahlt, dementsprechend wird auch monatliche Einkommen auf den Tag umgerechnet (1/30). Die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden ebenfalls als Durchschnittverdienst pro Tag aufgefasst und gehen mit 1/360 in die Berechnung des Krankengeld-Tagessatzes mit ein.
Wenn die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate sehr hoch waren, kann die Höhe des Krankengeldes annähernd 100 % des Nettogehaltes betragen, im Schnitt liegt es jedoch bei ca. 75 % des Nettogehaltes. Der Maximalbetrag liegt bei 84 Euro pro Tag (2520 Euro im Monat). Vom Krankengeld werden von der Krankenkasse die Beiträge für die Renten- Pflege- und Arbeitslosenversicherung einbehalten. Ein Krankenkassenabzug findet nicht statt, da der Versicherte während des Krankengeldbezuges beitragsfrei versichert ist.
Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Monat, erhält der Versicherte Krankengeld für 30 Tage, egal wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Für Teile eines Monats erfolgt die Berechnung tageweise. Das Krankengeld ist also im Februar genau so hoch wie im März, obwohl der Februar drei Tage (bzw. zwei Tage in Schaltjahren) kürzer ist. Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gezahlt. Erkrankt der Versicherte an einer andren Erkrankung, beginnt eine neue 3-Jahres-Frist.


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geschrieben am 14:31:42 27.08.2008
Gelten diese Regelungen auch in Österreich?
Wo kann ich etwasdarüberfinden?