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Im Internet recherchieren um Hausrat günstig zu versichern!

Um nach Möglichkeit die individuelle Hausratversicherung günstig wie leistungsstark ab-zuschließen, bieten sich diverse Serviceangebote (im Internet) an, mittels derer sich einfach profunde Vergleiche anstellen lassen

Die für eine Hausrat Police anfallenden Beiträge oder Prämien können im Gesamten betrach-tet recht unterschiedlich ausfallen. So bezahlt man für in Relation „teuere“ oder „hochpreisli-che“ Versicherungen mitunter den bis zu dreifachen Betrag von „Preisgünstigen“. Verschie-dene Computer-Services, Online-Listen und –Rechner helfen jedoch dabei, den persönlich passenden, möglichst optimalen Vertrag zu finden, und somit die eigene Hausratversiche-rung günstig zu wählen.

Ob der Preis der Abdeckung Ihres Hausrat günstig ist, hängt hierbei vor allem von der ver-traglich festgeschriebenen Versicherungssumme ab: Diese richtet sich am Wiederbeschaf-fungs- beziehungsweise Neuwert der jeweiligen Gegenstände und Gerätschaften aus. Demzu-folge wird etwa das alte Radio mit dem aktuellen Preis für ein neues solches Gerät veran-schlagt. Gleiches gilt ebenso für Bücher (und seien sie noch so alt), Klamotten (usw.).
Im Umkehrschluss bedeutet dies logischerweise, dass wenn die versicherte Gesamtsumme unter dem eigentlichen Hausratwert liegt, die Versicherungsgesellschaft ebenso (selbst bei vergleichsweise kleinen Schäden) weniger ausbezahlt. Achten Sie also nicht nur darauf, Ihren Hausrat günstig zu versichern, sondern eben auch angemessen! Um dies an einem praktischen Beispiel zu veranschaulichen: Bei einem Hausrat von 100 000 Euro und einer Versiche-rungssumme von lediglich 70 000 Euro würden bei einem versicherungsrelevanten Schadens-fall von 5 000 Euro nur ein Betrag von 3 500 Euro übernommen. Um das Beschriebene zu vermeiden, und die eigene Hausratversicherung günstig auszusuchen, sollte deshalb in vie-len Fällen ein sogenannter „Unterversicherungsverzicht“ in den Vertrag integriert sein.
Ob man seine Hausratversicherung günstig gewählt hat, die jeweilige Versicherungsgesell-schaft infolge eines konkreten Schadensfalles praktisch überhaupt zahlt, ist hierbei jedoch ebenfalls teilweise vom Verhalten des Versicherungsnehmers abhängig. Denn handelt Letzte-rer in grob fahrlässiger Weise, verweigern viele Unternehmen den Schadensersatz. Dieser Mechanismus greift in der Praxis beispielshalber dann, wenn Diebe oder Einbrecher sich den Wohnungszugang durch ein angekipptes oder offenes Fenster verschaffen konnten.

Um den eigenen Hausrat günstig abzudecken, kann es darum lohnend sein, einen von diver-sen Versicherungsunternehmen angebotenen Tarif („Grundeigentümer Versicherung“) abzu-schließen, welcher auf jenen versicherungsrechtlichen Einwand der sogenannten „grob fahr-lässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls“ unter Einschränkungen oder in Gänze ver-zichtet.

von Oskar Grabowski   04.04.2008
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