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Günstige Zweitwagenversicherung übers Internet abschließen

Wer eine günstige Zweitwagenversicherung abschließen möchte, sollte sich nicht unbedingt an einen niedergelassenen Makler einer Versicherungsgruppe wenden.

Der Grund dafür liegt eigentlich offen auf der Hand: Die Makler bieten für den Zweitwagen meistens einen Einstieg in der Haftpflichtversicherung mit 130 Prozent an. Nur ganz wenige sind bereit, eine wirklich günstige Zweitwagenversicherung anzubieten, wie man sie zum Beispiel bei einer Direktversicherung über das Internet bekommen kann. Um in den Genuss zu kommen, den gleichen Schadensfreiheitsrabatt wie für das Erstfahrzeug zu bekommen, muss man allerdings einige Bedingungen erfüllen.

Der jüngste Nutzer des zu versichernden Fahrzeugs muss mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem darf das zu versichernde Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres keinen Schaden verursacht haben, für den die Haftpflichtversicherung zur Kasse gebeten wurde. Das schließt schon mal alle neu erworbenen Fahrzeuge für ein Jahr für die günstige Zweitwagenversicherung aus.

Als Zweitwagen im Sinne der versicherungsrechtlichen Bestimmungen gelten alle Fahrzeuge, die auf den Halter des Erstwagens zugelassen werden oder die zum Ehegatten oder den Partner einer amtlich registrierten Lebensgemeinschaft gehören. Diese günstige Zweitwagenversicherung lässt sich ausschließlich über das Internet bei einer Direktversicherung abschließen, nachdem man fristgerecht seine „Altversicherung“ gekündigt hat. Auch bei einer Direktversicherung muss man nicht auf guten Service verzichten. Letztendlich ist es egal, ob die Beratung am Telefon stattfindet oder einem der Mitarbeiter der Versicherungsagentur von Angesicht zu Angesicht gegenüber sitzt.

Die Hauptsache ist doch, dass die Fragen der Kunden fachlich fundiert und umfassend so beantwortet werden, dass der Kunde sich gut aufgehoben fühlt. Auch die Abwicklung von Schadensfällen ist schnell und unkompliziert zu einem großen Teil über das Internet möglich. Dafür sorgen im Servicebereich der Websites hinterlegte Formulare, die man online ausfüllen und abschicken kann. Als Eingangsbestätigung dient eine Re-Mail, in der einem das komplette Formblatt ausgefüllt zurückgeschickt wird.

Ansonsten unterliegen die Direktversicherungen den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie jede beim Makler abgeschlossene Versicherung auch

 
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von Markus Bauer 16.08.2008
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