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Eingetragene Lebenspartnerschaft. Ein Ziel erreicht?

Kurz nach der Verabschiedung 2001 wurde das neue Lebenspartnerschaftsgesetz, das es homosexuellen Paaren ermöglicht eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, heftig kritisiert.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft soll für gleichgeschlechtliche Paare ein adäquates Pendant zur Ehe darstellen. In den Medien wurde diese Form des Zusammenlebens deshalb häufig als „Homo-Ehe“ bezeichnet. Lange wurde das Thema der Heirat unter Homosexuellen seitens der Homosexuellen selbst, der Politik aber auch von Vertretern der beiden christlichen Kirchen intensiv diskutiert, bevor das Lebenspartnerschaftgesetz 2001 in Kraft treten konnte.

Nachdem gleichgeschlechtliche Liebe zur Zeit der NS-Regierung mit dem Tod bestraft wurde, war sie zur DDR-Zeit zumindest durch eine gesetzliche Altersgrenze reglementiert. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals erklärt hatte, dass eine gesetzliche Verfolgung Homosexueller gegen die Menschenrechte verstößt, erfolgte langsam eine gesellschaftliche Akzeptanz. Die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, ist also weit mehr als eine Alternative zur heterosexuellen Ehe. Diese rechtliche Institution markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung und Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlicher Liebe.

Neben dieser grundsätzlich positiven Entwicklung wird aber die Homo-Ehe auch heute noch vielfach diskutiert. Obwohl durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein Status gewährt werden soll, der der Ehe entspricht, erhalten Homosexuelle nicht im vollen Umfang die Rechte von Ehepartnern. Besonders, dass auch Paare, die in einer solchen Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam keine Kinder adoptieren können, wird häufig von den Interessenverbänden Homosexueller kritisiert. Außerdem wird diese Form der rechtlichen Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch seitens der „Betroffenen“ nicht ausschließlich positiv bewertet. Oft wird bemängelt, dass das Partnerschaftsgesetz nur eine Angleichung des homosexuellen Lebensentwurfes an die heterosexuelle Norm bedeutet. Im Gegenzug wird die vollständige Abschaffung der Ehe gefordert. Außerdem wirkten bei der Entstehung des Gesetzes nur ausgewählte Interessenverbände mit. Vertretungen, die sich schon im Vorfeld kritisch äußerten, wurden nicht beteiligt.

Was bedeuten die grünen Links? von Karl Plierbach  
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