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Die allgemeine Versicherungspflicht für alle Bundesbürger
Die Gesundheitsrefom hat zum 01.04.2007 die Versicherungspflicht für alle Bundesbürger eingeführt.Bislang konnten alle freiwillig Versicherten die Entscheidung treffen, sich überhaupt nicht krankenzuversichern.
Das betraf z.B.
Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder Selbständige.
Ab dem 01.04.2007 sind all diese bislang Unversicherten der GKV (oder der PKV) zuzuordnen und erhalten automatisch eine beitragspflichtige "freiwillige Mitgliedschaft" in der GKV nach §186,ABs.
11 SGBV (Sozialgesetzbuch).
D.h.
es besteht eine automatische Mitgliedschaft bei der Gesetzlichen Krankenkasse, ohne eine persönliche Anmeldung.
Diese Mitgliedschaft endet erst, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht.
z.B.
durch einen Private Krankenversicherung.
Hat sich der bisher nicht Versicherte nicht bei der GKV oder PKV für eine Krankenversicherung gemeldet, weil er z.B.
nichts von dieser Gesetzesänderung weiß, und erfährt die GKV später davon, dann sind die Beiträge noch rückwirkend bis zu 4 Jahren zu zahlen (SGB I §45), obwohl keine Leistungen erbracht wurden, denn es wurde ja auch keine Mitgliedskarte ausgestellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt leistungsfrei, so lange keine Beiträge gezahlt wurden.
Der zu zahlende Beitrag liegt im Ermessen der GKV und liegt zwischen ca.
150-350 Euro.
Die zuständige Versicherung ist immer die Verscherung, d.h.
GKV oder PKV wo der nicht Versicherte vor der Zeit, als er nicht versichert war, gewesen ist.
Für alle ehemals privat Versicherten gibt es seit 01.07.07 den modifizierter Standardtarif bei der PKV, wo alle nicht Versicherten aufgenommen werden müssen.
Dieser modifizierte Standardtarif entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und wird zum 01.01.09 automatisch in den neuen Basistarif umgewandelt.
Die Versicherung für ehemals privat Versicherte, die jetzt keine Krankenversicherung haben, ist ab dem 01.07.07 eine Vorschrift nach dem Gesundheitsrefomgesetz, ab dem 01.01.09 ist für alle, die sich bis dahin nicht versichert haben ist ein Status ohne Krankenversicherung eine Ordnungswidrigkeit.
Die privaten Krankenversicherungen sind zur Aufnahme in den modifizierte Standardtarif bzw.
Basistarif verpflichtet.
Neben dem Beitrag zur Krankenversicherung ist auch der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung in der GKV als auch in der PKV zu zahlen.
Eränzend zu dem modifizierten Standardtarif gibt es die Möglichkeit ein Krankentagegeld und eine Auslandsversicherung abzuschließen, für die aber kein Aufnahmezwang Seitens der PKV besteht.


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