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Rund-um-Schutz im Straßenverkehr
Eine Autoversicherung muss jeder haben, der ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen möchte, wobei die Kfz Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung und die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung ist. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist dabei jedoch dringend zu empfehlen, weil im Falle eines Schadens – ob nun durch Unfall oder aber Wildunfall – zwar der Schaden am gegnerischen Fahrzeug, bzw. gegebenenfalls der Leitplanke bezahlt würde durch die Kfz Haftpflicht, man aber auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen blieben würde.
Neben der Kfz Haftpflicht und der Kaskoversicherung gibt es aber auch noch andere Versicherungen, die man im Rahmen der Nutzung eines Fahrzeuges abschließen kann, so zum Beispiel die Insassenunfallversicherung und die Verkehrs Rechtsschutz. Hierbei handelt es sich ebenfalls freiwillige Versicherungen.
Die meisten Risiken, die eine Insassenunfallversicherung dabei absichert, sind bereits jedoch in der Regel schon durch andere Versicherungen abgedeckt. Sinnvoller ist hier schon eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt.
Die Verkehrs Rechtsschutz hingegen sollte man unbedingt abschließen, denn häufiger als man denkt kommt es sogar bei einem kleinen Blechschaden zu Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die entweder noch durch einen Anwalt, oder aber letztlich durch das Gericht geklärt werden müssen, was ganz schön teuer werden kann, bedenkt man nämlich dass wenn man keine Rechtsschutz hätte für den Straßenbereich man in dem Falle, dass vor Gericht im Bezug auf die Streitigkeit unterliegt, sowohl die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat, als auch die des Gegners, sowie die Gerichtskosten, Zeugengelder und möglicherweise erstellten Gutachten, die durch einen oder mehrere Sachverständige angefertigt wurden.
Da derartige Prozesse zum Teil auch im strafrechtlichen Bereich geführt werden, kann es durchaus auch sein, dass eine Kaution gestellt werden muss, beispielsweise dann, wenn es in Folge eines Unfalls zu einem Todesfall gekommen ist und man Fahrerflucht begangen hat.
Auch zahlt die Verkehrs Rechtsschutz für Kosten, die entstehen wenn es sich der Fall im Ordnungswidrigkeitsbereich bewegt, wie zum Beispiel wenn es darum geht dass Falschparkertickets nicht bezahlt wurden.
Michaela Schleußner
schleussner@vers-online.net


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