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Anspruch auf Wohngeld hat nicht jeder

Wohngeld wird grundsätzlich nur gewährt, wenn das Einkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt.

Wie hoch das Einkommen im Einzelfall sein darf, hängt von der Größe des Wohnraums und der Anzahl der darin lebenden Personen ab. Deshalb kann hier kein konkreter Wert angegeben werden. Im Internet finden sich jedoch Wohngeldrechner, die anhand dieser Daten berechnen, ob einAnspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser sein wird.


Auch ein zu niedriges Einkommen kann dazu führen, dass kein Wohngeld gewährt wird. Das Wohngeld soll nämlich nur für das Wohnen (Miete und Nebenkosten) ausgegeben werden und nicht für Lebensmittel oder Kleidung. Kann jemand wirklich seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten, muss er deshalb Arbeitslosengeld II beantragen und kein Wohngeld. Das Mindesteinkommen, ab dem Wohngeld bewilligt wird, kann nach der Formel Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten (inkl. Strom und Heizung) berechnet werden. Der Sozialhilferegelsatz liegt derzeit bei 345 Euro für Singles bzw. 622 Euro für Paare. Zu den Nebenkosten gehören auch die Beiträge zur Krankenversicherung.


Neben einem zu hohen oder zu niedrigen Einkommen gibt es noch andere Ausschlussgründe. Kein Wohngeld erhält z.B., wer schon Arbeitslosengeld II bezieht, da in diesem Fall die Miete ohnehin von der Bundesanstalt für Arbeit getragen wird. Weiterhin sind Zivildienst- und Wehrdienstleistende ausgeschossen, da ihnen eine kostenlose Unterkunft gestellt wird bzw. das Bundesamt für den Zivildienst/die Bundeswehr die Wohnung bezahlt.


Studenten erhalten in der Regel kein Wohngeld. Allerdings gibt es eine Ausnahme für den Fall, dass kein Anspruch auf BAföG besteht. Wenn z.B. die Altersgrenze für das BAföG überschritten wurde oder ein nicht förderungsfähiges Zweitstudium aufgenommen wird, kann trotzdem Wohngeld beantragt werden. Der Student muss allerdings nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, z.B. durch Vorlage von Verdienstbescheinigungen.


Auch für eine Zweitwohnung wird kein Wohngeld bezahlt, auch wenn es zwingende berufliche Gründe dafür gibt. Bei mehren Wohnungen kann der Antragssteller allerdings auswählen, für welche Wohnung er Wohngeld erhalten möchte (er darf also für Wohnung Wohngeld beantragen, für die er mehr Wohngeld bekommt).

Was bedeuten die grünen Links? von Lothar Schäfer  
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